Coronavirus: Was tun bei Mietausfällen?

News vom 01.04.2020
Coronavirus: Was tun bei Mietausfällen?

Dem Mieter bzw. Pächter steht für die Mieten April, Mai und Juni 2020 ein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht zu, wenn er diese als Auswirkung der Corona-Pandemie nicht zahlen kann – ein schwerwiegender Eingriff in grundrechtliche geschützte Freiheiten, wie etwa die aus Artikel 2 Abs. 1 GG hergeleitete Vertragsfreiheit.

Auf diese sehr schnell geschaffene gesetzliche Regelung sind wir bereits ausführlich in diesem Beitrag eingegangen.

Aber welche Möglichkeiten haben Sie nun als Vermieter, um sich finanziell zu entlasten?

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