Coronavirus: Was tun bei Mietausfällen?
News vom 01.04.2020
Dem Mieter bzw. Pächter steht für die Mieten April, Mai und Juni 2020 ein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht zu, wenn er diese als Auswirkung der Corona-Pandemie nicht zahlen kann – ein schwerwiegender Eingriff in grundrechtliche geschützte Freiheiten, wie etwa die aus Artikel 2 Abs. 1 GG hergeleitete Vertragsfreiheit.
Auf diese sehr schnell geschaffene gesetzliche Regelung sind wir bereits ausführlich in diesem Beitrag eingegangen.
Aber welche Möglichkeiten haben Sie nun als Vermieter, um sich finanziell zu entlasten?
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